Sie sind hier: Heizen und Baden mit Wärmepumpe Ökonomisch, ökologisch, individuell - unsere umweltfreundliche sparsame Wärmepumpe zum Heizen und Baden
 

Mit unserer Heizwärmepumpe haben Sie Ihre Heizenergiekosten im Griff

Was kostet eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpen-Heizung kostet insgesamt etwa so viel wie ein konventionelles Heizsystem.

Sie brauchen aber:
- Keinen Schornstein - 3000-4000 €
- Keinen Öltank oder Gasanschluss -1000-4000 €
- Keinen Heizungsraum - 2100 €

Kostenvergleich der Heizungssysteme s. Grafik: Kostenvergleich der Heizungssysteme

Muss ich die Wärmepumpe genehmigen lassen?
Nein. Unsere Öko-Heizwärmepumpe ist genehmigungsfrei!

Was kostet das Heizen mit der Wärmepumpe?
Auch wenn auf den ersten Blick die Anschaffungskosten für eine komplette Wärmepumpen-Heizungsanlage etwas höher erscheinen als für konventionelle Heizsysteme, dürfen Sie nicht vergessen, dass sich ab dem ersten Tag die Heizenergiekosten nahezu halbieren, weil mit einem sehr großen Anteil kostenloser gespeicherter Sonnenenergie aus der Umwelt geheizt wird.
Egal was Öl oder Gas kosten, mit der Wärmepumpe heizen Sie dank kostenloser Sonnenenergie immer günstiger. Zahlreiche Energieversorgungs-unternehmen bieten für Wärmepumpenanlagen günstige Sondertarife über einen 2. Zähler an. Neben den Messkosten von ca. 50 Euro kostet eine kWh Strom ca. 8-10 Cent.

Wie hoch sind die Wartungskosten für die Heizwärmepumpe?
Unsere Heizwärmepumpe ist nahezu wartungsfrei. Lediglich die Anlagenkomponenten sollten gelegentlich durch einen Fachbetrieb kontrolliert werden. Damit wären die anfallenden Wartungskosten in Gegensatz zu einer herkömmlichen Heizungsanlage minimal.

Sie sparen Kosten für:
- Schornsteinfeger mit ca. 50,00 € / pro Jahr
- Kesselwartung und Reinigung ca. 150,00 € / pro Jahr
- Versicherung für Öltankanlage ca. 70,00 € / pro Jahr
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Wartungskosten bei einem Einfamilienhaus auf 150,00 bis 250,00 €.

Ist verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erforderlich?
Sollte die Wärmepumpe in einem Mehrfamilienhaus eingesetzt werden, kann, entsprechend §11 Absatz 1 NR.3 der Heizkostenverordnung, auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung verzichtet werden. Durch diese Befreiung werden erhebliche Koste für Installation, Wartung und Ablesung der Messeinrichtungen sowie für Abrechnung der Heizkosten eingespart.

Energie-Einsparverordnung
Seit dem 1. Februar 2002 ist die neue Energie-Einsparverordnung in Kraft. Mit der EnEV soll der Energiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 30 % gegenüber dem bisherigen Standard gesenkt werden. Neben der Energieeinsparung soll zusätzlich ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Die EnEV stellt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und die Heizanlagentechnik. Auch für Altbau findet in der EnEV Anwendung. So müssen alte Heizkessel für Öl oder Gas, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, bis Ende 2006 ausgetauscht werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn bereits Niedertemperatur- oder Brennwertkessel eingebaut wurden.

Erfüllen die Wärmepumpen die Anforderungen der EnEv?
Die Wärmepumpe gehört zu den energetisch und ökologisch effizientesten Heiztechniken, denn sie unterschreitet die strengen Anforderungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV) deutlich um 20 bis 40 %. Dieser alternative Wärmeerzeuger ist dem Bereich erneuerbarer Energietechnik zuzuordnen.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Energieeinsparverordnung heißt es: „ Wärmepumpen tragen dazu bei, die Umwelt von Schadstoffen zu entlasten, und zwar um bis zu 50% im Vergleich zu Öl- oder Gasfeuerungen“. Beim Einsatz der Wärmepumpe werden die Vorgaben der EnEv erfüllt, ohne dass erhebliche bauliche Mehraufwendungen erbracht werden müssen.

Durch den Einsatz einer Wärmepumpenheizung im Altbau reduzieren sich auch hier die Kosten für den Wärmeschutz. Soll z. B. der Außenputz des Gebäudes erneuert werden, müsste bei Einsatz eines Niedertemperaturkessels oder eines Brennwertkessels gemäß EnEV zuvor die Außenfassade gedämmt werden, weil der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sonst überschritten werden würde. Bei Einsatz einer Wärmepumpenheizung hingegen wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf eingehalten. Der Außenputz kann daher erneuert werden, ohne dass die Außenfassade gedämmt werden muss.

Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, sind von der Nachrüstverpflichtung ausgenommen. Nur bei einem Eigentümerwechsel muss mit einer Frist von zwei Jahren ab dem Eigentumsübergang, frühestens jedoch nach Ablauf der Frist Ende 2006, nachgerüstet werden

Ist die Wärmepumpe nicht eine verkappte Stromheizung?

Jede Heizung ist auf Strom angewiesen. Fällt die Spannung aus, dreht sich auch bei Ölkesseln und Gasthermen kein Rad mehr. Die Wärmepumpe nutzt Strom zum Antrieb des Verdichters, der den Kreislauf am Laufen hält. Eigentlicher Zweck der Wärmepumpe ist jedoch der Gewinn von Umweltwärme; hierfür wird die Verdichterenergie benötigt.

Allerdings macht der Strom, der den Verdichter und Ventilatoren zur Umwälzung der Wärmequellenkreise antreibt, lediglich ein Viertel der gewonnenen Heizwärme aus. Die Forschung auf dem Gebiet der Wärmepumpen führt ständig zu effektiveren Maschinen und der Strom wird Dank des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen auch immer sauberer.

Worauf muss man bei der Anschaffung einer Wärmepumpe achten?
• Wenden Sie sich an einen erfahrenen Fachbetrieb, denn nur er ist in der Lage die erforderlichen Berechnungen durchzuführen und die passenden Komponenten aus der Vielzahl der Produkten auszuwählen.

• Lassen Sie nach Möglichkeit alles (Wärmequelle, Wärmepumpe,Heizkreise) aus einer Hand planen. Die Wärmepumpenanlage ist ein sensibler Mechanismus, der nur dann gut funktioniert, wenn alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind.

• Vergleichen Sie nicht nur die Anschaffungspreise, sondern auch die im Betrieb anfallenden Energiekosten. Energieeffiziente Qualitätsprodukte eines Markenherstellers kosten vielleicht am Anfang etwas mehr, aber sparen Jahr für Jahr Ihr Geld bei den Energiekosten.

• Sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger über die günstigsten Tarife und Förderungen. Gelegentlich behält sich Ihr Stromlieferant das Recht vor, die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten abzuschalten. Unter Umständen muss das bei der Auslegung der Wärmepumpenanlage berücksichtigt werden.

• Nehmen Sie eine Bundes- oder Landesförderung in Kauf, muss in aller Regel die Beantragung und die Genehmigung vor dem Kauf bzw. der Fertigstellung erledigt sein. Ansonsten kann es passieren, dass die Anlage nicht gefördert wird.

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