Mit
unserer Heizwärmepumpe haben Sie Ihre Heizenergiekosten
im Griff
Was kostet eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpen-Heizung kostet insgesamt etwa
so viel wie ein konventionelles Heizsystem.
Sie brauchen aber:
- Keinen Schornstein - 3000-4000 €
- Keinen Öltank oder Gasanschluss -1000-4000
€
- Keinen Heizungsraum - 2100 €
s.
Grafik: Kostenvergleich der Heizungssysteme
Muss ich die Wärmepumpe genehmigen
lassen?
Nein. Unsere Öko-Heizwärmepumpe ist genehmigungsfrei!
Was kostet das Heizen mit der Wärmepumpe?
Auch wenn auf den ersten Blick die Anschaffungskosten für eine komplette Wärmepumpen-Heizungsanlage etwas höher erscheinen als für konventionelle Heizsysteme, dürfen Sie nicht vergessen, dass sich ab dem ersten Tag die Heizenergiekosten nahezu halbieren, weil mit einem sehr großen Anteil kostenloser gespeicherter Sonnenenergie aus der Umwelt geheizt wird.
Egal was Öl oder Gas kosten, mit der Wärmepumpe heizen Sie dank kostenloser Sonnenenergie immer günstiger. Zahlreiche Energieversorgungs-unternehmen bieten für Wärmepumpenanlagen günstige Sondertarife über einen 2. Zähler an. Neben den Messkosten von ca. 50 Euro kostet eine kWh Strom ca. 8-10 Cent.
Wie hoch sind die Wartungskosten
für die Heizwärmepumpe?
Unsere Heizwärmepumpe ist
nahezu wartungsfrei. Lediglich die Anlagenkomponenten
sollten gelegentlich durch einen Fachbetrieb kontrolliert
werden. Damit wären die anfallenden Wartungskosten
in Gegensatz zu einer herkömmlichen Heizungsanlage
minimal.
Sie sparen Kosten für:
- Schornsteinfeger mit ca. 50,00 € / pro
Jahr
- Kesselwartung und Reinigung ca. 150,00 € /
pro Jahr
- Versicherung für Öltankanlage ca. 70,00
€ / pro Jahr
Erfahrungsgemäß belaufen sich die Wartungskosten
bei einem Einfamilienhaus auf 150,00 bis 250,00 €.
Ist verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
erforderlich?
Sollte die Wärmepumpe
in einem Mehrfamilienhaus eingesetzt werden, kann,
entsprechend §11 Absatz 1 NR.3 der Heizkostenverordnung,
auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
verzichtet werden. Durch diese Befreiung werden
erhebliche Koste für Installation, Wartung und
Ablesung der Messeinrichtungen sowie für Abrechnung
der Heizkosten eingespart.
Energie-Einsparverordnung
Seit dem 1. Februar 2002 ist die neue Energie-Einsparverordnung
in Kraft. Mit der EnEV soll der Energiebedarf bei
Neubauten um durchschnittlich 30 % gegenüber
dem bisherigen Standard gesenkt werden. Neben der
Energieeinsparung soll zusätzlich ein wirksamer
Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Die EnEV stellt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
und die Heizanlagentechnik. Auch für Altbau findet
in der EnEV Anwendung. So müssen alte Heizkessel
für Öl oder Gas, die vor dem 1. Oktober
1978 eingebaut wurden, bis Ende 2006 ausgetauscht
werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn bereits Niedertemperatur-
oder Brennwertkessel eingebaut wurden.
Erfüllen die Wärmepumpen
die Anforderungen der EnEv?
Die Wärmepumpe gehört zu den energetisch
und ökologisch effizientesten Heiztechniken,
denn sie unterschreitet die strengen Anforderungen
der Energie-Einsparverordnung (EnEV) deutlich
um 20 bis 40 %. Dieser alternative Wärmeerzeuger
ist dem Bereich erneuerbarer Energietechnik zuzuordnen.
In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Energieeinsparverordnung
heißt es: „ Wärmepumpen tragen dazu
bei, die Umwelt von Schadstoffen zu entlasten, und
zwar um bis zu 50% im Vergleich zu Öl- oder Gasfeuerungen“.
Beim Einsatz der Wärmepumpe werden die Vorgaben
der EnEv erfüllt, ohne dass erhebliche bauliche
Mehraufwendungen erbracht werden müssen.
Durch den Einsatz einer Wärmepumpenheizung
im Altbau reduzieren sich auch hier die Kosten für
den Wärmeschutz. Soll z. B. der Außenputz
des Gebäudes erneuert werden, müsste bei
Einsatz eines Niedertemperaturkessels oder eines Brennwertkessels
gemäß EnEV zuvor die Außenfassade
gedämmt werden, weil der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf
sonst überschritten werden würde. Bei Einsatz
einer Wärmepumpenheizung hingegen wird der zulässige
Jahres-Primärenergiebedarf eingehalten. Der Außenputz
kann daher erneuert werden, ohne dass die Außenfassade
gedämmt werden muss.
Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr
als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer
eine selbst bewohnt, sind von der Nachrüstverpflichtung
ausgenommen. Nur bei einem Eigentümerwechsel
muss mit einer Frist von zwei Jahren ab dem Eigentumsübergang,
frühestens jedoch nach Ablauf der Frist Ende
2006, nachgerüstet werden
Ist die Wärmepumpe nicht eine verkappte Stromheizung?
Jede Heizung ist auf Strom angewiesen. Fällt
die Spannung aus, dreht sich auch bei Ölkesseln
und Gasthermen kein Rad mehr. Die Wärmepumpe
nutzt Strom zum Antrieb des Verdichters, der den Kreislauf
am Laufen hält. Eigentlicher Zweck der Wärmepumpe
ist jedoch der Gewinn von Umweltwärme; hierfür
wird die Verdichterenergie benötigt.
Allerdings macht der Strom, der den Verdichter und
Ventilatoren zur Umwälzung der Wärmequellenkreise
antreibt, lediglich ein Viertel der gewonnenen Heizwärme
aus. Die Forschung auf dem Gebiet der Wärmepumpen
führt ständig zu effektiveren Maschinen
und der Strom wird Dank des Einsatzes erneuerbarer
Energiequellen auch immer sauberer.
Worauf muss man bei der Anschaffung
einer Wärmepumpe achten?
• Wenden Sie sich an einen erfahrenen Fachbetrieb,
denn nur er ist in der Lage die erforderlichen Berechnungen
durchzuführen und die passenden Komponenten aus
der Vielzahl der Produkten auszuwählen.
• Lassen Sie nach Möglichkeit alles (Wärmequelle,
Wärmepumpe,Heizkreise) aus einer Hand planen.
Die Wärmepumpenanlage ist ein sensibler Mechanismus,
der nur dann gut funktioniert, wenn alle Komponenten
aufeinander abgestimmt sind.
• Vergleichen Sie nicht nur die Anschaffungspreise,
sondern auch die im Betrieb anfallenden Energiekosten.
Energieeffiziente Qualitätsprodukte eines Markenherstellers
kosten vielleicht am Anfang etwas mehr, aber sparen
Jahr für Jahr Ihr Geld bei den Energiekosten.
• Sprechen Sie mit Ihrem Energieversorger über
die günstigsten Tarife und Förderungen.
Gelegentlich behält sich Ihr Stromlieferant das
Recht vor, die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten
abzuschalten. Unter Umständen muss das bei der
Auslegung der Wärmepumpenanlage berücksichtigt
werden.
• Nehmen Sie
eine Bundes- oder Landesförderung in Kauf,
muss in aller Regel die Beantragung und die Genehmigung
vor dem Kauf bzw. der Fertigstellung erledigt sein.
Ansonsten kann es passieren, dass die Anlage nicht
gefördert wird.
Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort und
unterbreiten Ihnen ein
unverbindliches Angebot.
|